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Jahreshauptversammlung 2021

Die Jahreshauptversammlung 2021 des Schachclubs Ebringen wird für Dienstag, den 5. Oktober um 20 Uhr in die Ebringer Schlosssscheune einberufen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolles der JHV 2019
  4. Berichte des Vorstandes
    4.1 Bericht des 1. Vorsitzenden
    4.2 Bericht des 2. Vorsitzenden und Turnierleiters
    4.3 Bericht des Pressewarts
    4.4 Bericht des Jugendwarts
    4.5 Bericht des 3. Vorsitzenden und Kassierers
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Gesamtvorstandes
  7. Bericht aus der Gemeinde
  8. Wahlen zur Vorstandschaft
    – 1. Vorsitzender (bisher: Winfried Schüler)
    – 2. Vorsitzender (bisher Udo Bösch)
    – 3. Vorsitzender und Kassierer (bisher Holger Kaspereit)
    – Schriftführer (bisher Malte Pothmann)
    – Turnierleiter (bisher Udo Bösch)
    – Jugendwart (bisher Harald Obloh)
    – Pressewart (bisher Karl-Peter Kendzia)
    – Materialwart (bisher Udo Bösch)
    – Beisitzer (bisher Werner Bonrath)
  9. Wahl der Kassenprüfer
    (bisher Georg Vogelbacher und Hans-Dieter Weißflog)
  10. Ausblick auf das Jahr 2022
  11. Beschlussvorlage zum Beitragseinzug bei Bankkontenwechseln von Mitgliedern:
    Bei einem Bankkontenwechsel von Mitgliedern sind diese verpflichtet, dies dem Kassierer wegen der Änderung der Einzugsermächtigung mitzuteilen. Bei stornierten Abbuchungen vom alten Konto fällt die von der Bank dem Verein auferlegte Stornogebühr zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag an.
  12. Beschlussvorlage zur Satzung, § 8.1.
    bisherige Fassung:
    Die Mitgliederversammlung ist in der Regel innerhalb des ersten Vierteljahres des Kalenderjahres durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
    neue Fassung:
    Die Mitgliederversammlung ist in der Regel innerhalb des ersten Vierteljahres des Kalenderjahres durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Für die schriftliche Bekanntmachung ist die Veröffentlichung im Internetauftritt des Schachclubs und das Versenden der Einladung mittels e-Mail an die Mitglieder ausreichend.
  13. Verschiedenes

Ebringen, 21. September 2021
Winfried Schüler
1. Vorsitzender

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